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   VGH Hessen, 01.12.2004 - 5 TG 528/04   

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https://dejure.org/2004,61881
VGH Hessen, 01.12.2004 - 5 TG 528/04 (https://dejure.org/2004,61881)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.12.2004 - 5 TG 528/04 (https://dejure.org/2004,61881)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 (https://dejure.org/2004,61881)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 9 LB 132/12

    Abrechnungsgebiet; Abschnittsbildung; Abwasserreinigungsanlage; betriebliche

    - eine im Bebauungsplan als "Festwiese" ausgewiesene Fläche (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Mai 1987 - 9 B 56/86 - n.v.; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 - juris),.
  • VGH Hessen, 16.04.2013 - 5 A 1883/12
    Die Einschränkung, die das Verwaltungsgericht für die Annahme einer Erschließungsanlage vornehme, ergebe sich nicht aus der zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 -, Juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben alle öffentlichen Erschließungsanlagen, die aufgrund einer Festsetzung im Bebauungsplan oder einer förmlichen oder auch konkludenten Widmung für eine öffentliche Zweckbestimmung selbst der Erschließung dienen, bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands unberücksichtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 -, Juris; Urteil vom 30. Mai 1996 - 5 UE 1593/95 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, § 8 Rdnr. 407; derselbe in: Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 35, Rdnr. 32).

  • VGH Hessen, 05.06.2018 - 5 A 1537/16
    Das gilt für Grundflächen sowohl von (öffentlichen) Erschließungsanlagen im Sinne von § 127 Abs. 2 BauGB als auch von sonstigen Erschließungsanlagen (vorausgesetzt in § 123 Abs. 2 BauGB), die entweder durch eine entsprechende bauplanungsrechtliche Festsetzung oder durch eine (förmliche oder formlose) Widmung für ihre öffentliche Zweckbestimmung einer Nutzung für andere als Erschließungszwecke entzogen sind (ständige Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte; vgl. Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 -, juris, und Urteil vom 18. Dezember 2017 - 5 A 679/16 -, HGZ 2018, 158; Niedersächsisches OVG, Urteile vom 22. November 1995 - 9 L 6406/93 -, juris, Rn. 20 f. und vom 27. April 2010 - 9 LC 271/08 -, NdsVBl 2010, 273 = juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 15 B 701/02 -, juris; Sächsisches OVG, Urteil vom 17. Juni 2008 - 5 B 514/07 -, juris; Bay VGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2009 - 6 CS 08.1760 -, juris, und vom 4. Dezember 2014 - 6 ZB 13.467 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 32 m.w.N.; zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 1996 - 8 C 40/95 -, BVerwGE 102, 159).
  • VG Minden, 26.04.2013 - 5 K 2968/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem

    vgl. hierzu u.a. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.04.2006 - 2 KN 7/05 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 13.12.2004 - 1 M 277/04 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 01.12.2004 - 5 TG 528/04 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 36 Rdnr. 8 m.w.N.
  • VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17

    Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des

    Hier ist es in der Regel notwendig, dass die Anbaustraße die uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens - hier namentlich mit Traktoren, Mähdreschern und anderen landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen - eröffnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 11 B 10/00 -, juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 5 B 908/16 -, juris Rn. 7 ; Urteil vom 13. Juni 2012 - 5 A 893/11 -, juris Rn. 27 ; Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 -, juris Rn. 5 ).
  • VG Wiesbaden, 20.01.2012 - 1 K 1337/10

    Straßenbeitragspflicht; Nutzungsänderung eines gemeindeeigenen Grundstücks durch

    Das käme, auch unter Berücksichtigung der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 01.04.2004 - 5 TG 528/04 -), nur dann in Betracht, wenn die Fläche "XXX" dauerhaft und vom Umfang her, d.h. schwerpunktmäßig der Allgemeinheit zur Nutzung als Dorfplatz oder zu einer Nutzung als vergleichbare Einrichtung übertragen worden wäre.
  • VG Arnsberg, 14.04.2016 - 7 K 649/16
    vgl. hierzu u.a. OVG NRW, Beschlüsse vom 02. September 1998 - 15 A 7653/95 - und vom 12. Juli 2012 - 15 A 579/12 -, jeweils juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.04.2006 - 2 KN 7/05 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof (HessVGH), Beschluss vom 01.12.2004 - 5 TG 528/04 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 36 Rn. 8 m.w.N.
  • VG Münster, 06.07.2017 - 3 L 771/17
    Angesichts der ansonsten aber in der Rechtsprechung als angemessen erachteten Nutzungsfaktoren von 0, 05 bis 0, 015, vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 -, juris, Rdn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 -, juris, Rdn. 154; VG Minden, Urteil vom 26. April 2013 - 5 K 2968/10 -, NRWE, Rdn. 52, steht - auch nach summarischer Prüfung - der von der Antragsgegnerin festgelegte Nutzungsfaktor von 0, 5 für unbebaubare Grundstücke im Außenbereich deutlich außer Verhältnis zu den Vorteilen, die diese Grundstücke gegenüber bebauten bzw. bebaubaren Grundstücken erlangen können.
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